Gewaltschutz - Fortbildungen
Alle Menschen, einschließlich derer mit Behinderungen, haben das Recht auf ein gewaltfreies und selbstbestimmtes Leben. Deutschland ist durch die UN-Behindertenrechtskonvention verpflichtet, Gewalt gegen behinderte Menschen zu verhindern. Das beinhaltet den Schutz ihrer Freiheit und Unversehrtheit (Artikel 14, 16 und 17 UN-BRK).
Einrichtungen für Menschen mit Behinderungen müssen individuelle Gewaltschutz- und Interventionskonzepte entwickeln, um Gewalt zu verhindern und angemessen darauf zu reagieren.
Bildung & Beratung Bethel hat dazu ein Gewaltschutzkonzept entwickelt, um Sie bestmöglich dabei zu unterstützen.