Bildung Beratung Bethel
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Das neue Heft ist da!






2025 ist ein Wahljahr. Nicht nur der Bundestag wird neu gewählt, sondern auch der Werkstattrat und die Frauenbeauftragten. Wie bieten ein Seminar zur Vorbereitung der Wahl an.

Viele Themen lassen sich leider nur langsam bewegen. Es gibt noch keine Verbesserung beim Entgelt. Werkstatträte brauchen für Veränderungen einen langen Atem. Deshalb ist es gut, wenn bisherige Werkstatträte weitermachen und sich fit halten zu den wichtigen Themen.

Mitwirkung und Mitbestimmung braucht Wissen und Übung. Beides können wir miteinander erarbeiten. Wir bieten Online-Kurse und Kurse im Hotel Lindenhof und in Neuenahr an.

Viel Freude mit den neuen Angeboten!

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ABA - der Online Stammtisch

NEU! "ABA" ist ein Online-Stammtisch. Wir nennen ihn ABA für Austausch, Beratung und Aktuelles. Er findet kostenfrei 4 x im Jahr statt. Einfach anmelden. Dann senden wir Ihnen den Link.


Zum nächsten ABA-Stammtisch

Werkstatt-Rat Online

Mit einem Klick auf das Bild öffnet sich ein Flyer mit den Online-Kursen 2024.
 


Übersicht Werktstatt-Rat Online 2024

Angebote Politische Bildung

Für Werkstatt-Räte, Frauen-Beauftragte, Vertrauenspersonen, Nutzer-Beiräte,...
Hier gelangen Sie zu dem Fortbildungsangeboten "Politische Bildung" von Bildung & Beratung Bethel.
 


Wünschen Sie weitere Informationen? Haben Sie Fragen?
Sprechen Sie uns an!
Wir helfen Ihnen gerne weiter.


Ansprechpartner
Philipp Baltrusch

 
Bethel

Stiftung Nazareth
Bildung & Beratung Bethel


Nazarethweg 7
33617 Bielefeld
Telefon 0521/144-5770

Die v. Bodelschwinghschen Stiftungen Bethel sind wegen Förderung mildtätiger, kirchlicher und als besonders förderungswürdig anerkannter gemeinnütziger Zwecke nach dem Freistellungsbescheid bzw. nach der Anlage zum Körperschaftsteuerbescheid des Finanzamtes Bielefeld-Außenstadt, St. Nr. 349/5995/0015, vom 23.02.2022 für den letzten Veranlagungszeitraum nach § 5 Abs. 1 Nr. 9 des Körperschaftsteuergesetzes von der Körperschaftsteuer und nach § 3 Nr. 6 des Gewerbesteuergesetzes von der Gewerbesteuer befreit. Es wird bestätigt, dass die Zuwendung nur zur Förderung mildtätiger, kirchlicher und als besonders förderungswürdig anerkannter gemeinnütziger Zwecke verwendet wird.
 
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